Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Buchung, Vertragsschluss
Stand: 21.07.2026
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Zusammenhang mit allen Leistungsangeboten der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH im Bereich der einmaligen Beförderungsaufträge (Personenbeförderung / Transferleistungen) Mobilitätsdienstleistungen (Buchen von Beförderungsdienstleistungen, Konzepterstellung, Eventlogistik etc.). Diese AGB gelten nicht für Langzeitverträge wie z.B. bei Werkverkehren oder Mitarbeitershuttles.
Hinweis: Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH erbringt ausschließlich Beförderungsdienstleistungen. Sie ist keine Reiseveranstalterin im Sinne des § 651a BGB. Soweit die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH auf Wunsch des Kunden ergänzende Leistungen organisiert (z. B. Hotelunterkünfte, Eintrittskarten), handelt sie insoweit ausschließlich als Vermittlerin im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags und werden separat abgerechnet. Es handelt sich nicht um Pauschalreisen.
§ 1 Buchung, Vertragsschluss
1.1 Das Mindestalter für die unbegleitete Teilnahme an Beförderungen beträgt 16 Jahre. Für Fahrgäste, die zu Beginn der Beförderung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne erwachsene Begleitung befördert werden, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.2 Die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen, zählt nicht zu den Leistungen der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung enthaltenen weiteren Fahrgäste (nachfolgend zusammen auch der „Kunde“ oder „Fahrgast“). Hierzu stellt der Buchende zunächst eine unverbindliche Anfrage für die Beförderungsleistung über das Buchungsformular auf der Website der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, per Telefon oder E-Mail. Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH prüft die gestellte Anfrage und stellt, soweit erforderlich, Rückfragen zur Bestimmung des Beförderungsbedarfs.
1.4 Daraufhin unterrichtet die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH auf Grundlage der übermittelten Informationen über die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge, Preise sowie sonstigen Leistungen und übermittelt dem Kunden ein unverbindliches Angebot für den angefragten Beförderungsbedarf per E-Mail. Alle Angebote der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
1.5 Sämtliche Angebote sowie die hierin aufgeführten Beförderungspreise enthalten keine Straßen-, Maut- und Parkgebühren, soweit diese nicht separat und ausdrücklich in dem Angebot ausgewiesen werden. Soweit nicht in dem Angebot enthalten, stellt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH diese Kosten gesondert in Rechnung.
1.6 Mit der Auftragserteilung gibt der Buchende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrags mit der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ab. Die Auftragserteilung kann durch Unterschrift unter dem Angebot, per E-Mail oder durch Zusenden eines Bestellscheins erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH beim Buchenden zustande. Die Auftragsbestätigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
1.7 Der Buchende steht für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern, für die der Buchende die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, soweit der Buchende diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 2 Zusatzleistungen
Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH erbringt grundsätzlich nur Beförderungsdienstleistungen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ergänzende Leistungen vermitteln (z. B. Hotelunterkünfte, Eintrittskarten für Freizeitparks oder sonstige Veranstaltungen). Die Vermittlung von Zusatzleistungen erfolgt stets gesondert vom Beförderungsvertrag. Beförderungsleistung und vermittelte Zusatzleistung werden nicht zu einem Gesamtpreis angeboten. Es liegt keine Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB vor.
§ 3 Zahlung des Beförderungspreises
3.1 Zahlungen können wie folgt geleistet werden: Direktüberweisung (Limit 50.000 €), Überweisung, PayPal (Limit 1.000 €). Bei Zahlungen per Kreditkarte können zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Abhängigkeit von dem jeweiligen Kreditinstitut des Kunden entstehen. Diese zusätzlichen Gebühren sind von dem Kunden selbst zu tragen.
3.2 Nach Prüfung des Auftrages gem. Ziffer 1.6 übersendet die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH dem Buchenden eine Auftragsbestätigung und stellt die im Angebot enthaltenen Leistungen in Rechnung.
3.3 Nach Vertragsabschluss und Zugang der Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig, sofern kein Fall der Ziffer 3.4 vorliegt. Der restliche Preis wird 28 Tage vor Fahrtbeginn fällig.
3.4 Bei Buchungen ab dem 28. Tag vor Leistungsbeginn wird der gesamte Beförderungspreis sofort fällig.
3.5 Reinigungskosten sind nicht in den angebotenen Preisen enthalten. Kosten für die Reinigung übermäßig verschmutzter Fahrzeuge (z.B. defekte/verstopfte Toiletten, Erbrochenes im Fahrzeuginnenraum) und die Behebung von eigenverschuldeten Schäden sind vom Kunden gesondert zu tragen und werden nach Abschluss der Beförderung in Rechnung gestellt.
3.6 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH behält sich vor, im Falle verspäteter Zahlung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie u.a. weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt unbenommen.
3.7 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht gezahlt, kann die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein der Sphäre der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zuzuordnender erheblicher Leistungsmangel vorliegt. Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH kann bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 10.3, 10.4, 10.5 verlangen.
§ 4 Leistung einer Sicherheit (Kaution)
4.1 Der Buchende hat der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH den Zweck der Beförderung (z. B. Beförderung zu Sportveranstaltungen, Konzerten, Betriebsausflügen, Messen, Demonstrationen oder vergleichbaren Großveranstaltungen) sowie die Personenanzahl der Fahrgäste anzugeben.
4.2 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist berechtigt, als Sicherheit für eventuelle Schäden die Zahlung einer angemessenen Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich insbesondere nach der Fahrzeuggruppe sowie dem Auftragsvolumen und wird dem Buchenden bereits im Angebot mitgeteilt. Mit Annahme des Angebots verpflichtet sich der Buchende auch zur Zahlung der im Angebot aufgeführten Kaution.
4.3 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH kann den Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch nach Beginn des Vertragsverhältnisses geltend machen.
§ 5 Leistungsänderungen
5.1 Vor Vertragsschluss kann die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen aus dem Angebot vornehmen. Bis zum Zugang der Auftragsbestätigung sind alle Angebote der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH freibleibend und unverbindlich (vgl. Ziffer 1.4).
5.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Beförderungsleistungen nach Vertragsschluss, die nicht von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Beförderung nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH informiert den Kunden unverzüglich über Änderung einer wesentlichen Beförderungsleistung nach Kenntnis von dem Änderungsgrund.
§ 6 Preiserhöhungen und Preissenkungen
6.1 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH behält sich vor, den bei Vertragsschluss vereinbarten Beförderungspreis nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Beförderungstermin mehr als vier Monate liegen.
6.2 Eine Preisanpassung ist ausschließlich zulässig, wenn und soweit sich nach Vertragsschluss die nachstehend genannten Kostenbestandteile verändert haben:
a) Kraftstoffkosten: Veränderung der Nettokosten für Diesel bzw. Kraftstoff gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gemessen am Bundesdurchschnittspreis laut Statistischem Bundesamt;
b) Straßenbenutzungsgebühren und Maut Veränderung der gesetzlich oder behördlich festgesetzten Mautgebühren, Straßenbenutzungsgebühren oder vergleichbarer Abgaben für die vereinbarte Beförderungsstrecke;
c) Steuern und öffentliche Abgaben Veränderung der auf die Beförderungsleistung erhobenen Steuern oder hoheitlich veranlassten Abgaben, soweit diese nicht bereits unter lit. b) erfasst sind.
6.3 Der neue Beförderungspreis ergibt sich, indem die vorstehend genannten Kostenbestandteile mit ihrem jeweiligen Anteil am ursprünglichen Beförderungspreis berücksichtigt und entsprechend der eingetretenen Kostenveränderung proportional angepasst werden. Maßgeblicher Bezugszeitpunkt für die Berechnung der Kostenveränderung ist der Tag des Vertragsschlusses.
6.4 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist verpflichtet, Kostensenkungen in den unter Ziffer 6.2 genannten Kostenbestandteilen nach denselben Maßstäben an den Kunden weiterzugeben wie Kostenerhöhungen. Eine Preissenkung ist in demselben Umfang vorzunehmen, wie eine Preiserhöhung nach dieser Klausel zulässig wäre.
6.5 Eine Preisanpassung nach dieser Klausel ist ausgeschlossen, wenn der vereinbarte Beförderungstermin weniger als 21 Tage nach der Mitteilung über die Preisanpassung liegt.
6.6 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH hat den Kunden über eine Preisanpassung unverzüglich in Textform zu unterrichten. Die Mitteilung muss die Berechnung des neuen Preises unter Angabe der veränderten Kostenbestandteile nachvollziehbar darstellen.
6.7 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des vereinbarten Beförderungspreises (Gesamtpreis) ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung in Textform (per E-Mail oder Brief) gegenüber der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu erklären.
§ 7 Umbuchungen und Änderungen der Leistung durch den Kunden
7.1 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Gewünschte Umbuchungen sind vom Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) an die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu stellen.
7.2 Nach Anfrage des Kunden kann die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eine Änderung der Buchung vornehmen („Umbuchung“). Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen der Strecke, des Ziels, des Ortes des Reiseantritts, des Datums und/oder der Uhrzeit, der Teilnehmerzahl, der Fahrzeuge, der Personenzahl, der Zusatzleistungen als auch der Sonderwünsche.
7.3 Nach Erhalt der Anfrage zur Umbuchung prüft die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, ob und zu welchen Bedingungen eine Umbuchung möglich ist. Für den Fall, dass
a) eine Umbuchung nicht möglich ist, informiert die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH den Kunden über diesen Umstand;
b) eine Umbuchung möglich ist, unterbreitet die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH dem Kunden ein Angebot zur Vertragsänderung. Das Angebot enthält auch die etwaig entstehenden Mehrkosten. Der Kunde kann das Angebot annehmen. Für die Annahme ist die Textform (z.B. per E-Mail) ausreichend. Erst mit der Annahme des Angebotes kommt ein Vertrag zu den geänderten Bedingungen zustande.
7.4 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung an, stellt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eine neue Rechnung, eine sog. „Zusatzrechnung“. Diese Zusatzrechnung enthält neben den Leistungen auch die etwaig entstehenden Mehrkosten und ggf. eine Kaution gem. Ziffer 4.
7.5 Die Rechnung gemäß Ziffer 7.4 ist nach Erhalt von dem Kunden zu bezahlen. Es gelten die in den Absätzen 3.3 und 3.4 aufgeführten Zahlungsfristen.
7.6 Dem Kunden bleibt es unbenommen, zu den in Ziffer 10 genannten Bedingungen von dem Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Rücktritt, Beförderungsabsage
8.1 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist (Höhere Gewalt).
8.2 Höhere Gewalt ist jedes unvorhersehbare und außerhalb des liegende Ereignis, durch das die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gem. Ziffer 8.1 und 8.2 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
8.3 In diesem Fall hat die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Beförderungspreis.
§ 9 Kündigung durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH
9.1 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH von dem Kunden oder sonstigen Leistungsempfängern der Beförderungsleistung nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich die Vertragspartei in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH versteht sich als vielfältiges und tolerantes Unternehmen, das demokratische Grundwerte achtet und ein respektvolles, inklusives Miteinander lebt. Ein wichtiger Grund i.S.d. Ziffer 9.1 liegt insbesondere vor, sofern ein begründeter und objektiv nachvollziehbarer Anlass besteht, dass der Auftraggeber, dessen Kunden oder die mit dem Auftrag verbundenen Inhalte oder Veranstaltungen im Widerspruch zu diesen Unternehmenswerten stehen. Dies umfasst insbesondere extremistische, rassistische, diskriminierende oder demokratiefeindliche Inhalte und Veranstaltungen – unabhängig von deren politischer, religiöser oder weltanschaulicher Ausrichtung.
9.3 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH behält in dem Fall von Ziffer 9.1 den Anspruch auf den vereinbarten Beförderungspreis. Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.4 Kündigungsbedingte Mehrkosten für die Rückbeförderung und die Bearbeitung des Störungsfalls trägt der Störer selbst.
§ 10 Rücktritt durch den Kunden
10.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Beförderung („Beförderungs-/ Leistungsbeginn") von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH in Textform, z. B. per E-Mail, zu erklären.
10.2 Tritt der Kunde vor Beginn der Beförderung zurück, verliert die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Stattdessen kann die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eine angemessene Entschädigung („Rücktrittsgebühr") verlangen,
a) soweit der Rücktritt nicht von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu vertreten ist und
b) am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung und die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
AGT Bus- & Eventlogistik GmbH kann im Falle des Rücktritts die folgenden, pauschalierten Rücktrittsgebühren verlangen. Die Rücktrittsgebühren bestimmen sich anhand der nachstehenden Prozentsätze von dem vereinbarten Gesamtpreis abzüglich der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Die nachstehenden Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reise-/ Leistungsbeginn. Die Rücktrittsgebühren werden auf Verlangen hin von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH begründet.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
bis zum 45. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 15%
vom 44. bis 30. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 25%
vom 29. bis 15. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 50%
vom 14. bis 07. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 75%
ab dem 06. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 90%
oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der
Leistungsinanspruchnahme des vereinbarten Preises.
10.4 Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH kein oder ein geringerer Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist. In dem Fall hat der Kunde keinen oder den geringeren Schaden zu ersetzen.
10.5 Sollten im Falle des Rücktritts die vorstehend unter Ziffer 10.3 genannten Rücktrittsgebühren aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht wirksam vereinbart worden sein, behält sich die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH vor, anstelle der Rücktrittsgebühren die konkrete Entschädigung zu verlangen. Die Höhe der konkreten Entschädigung bestimmt sich nach dem Preis der Leistungen abzüglich des Werts der von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Die Rücktrittsgebühren werden auf Verlangen hin von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH begründet.
§ 11 Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung durch den Kunden
11.1 Wird die Beförderung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
11.2 Der Kunde kann eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen, falls Leistungen nicht frei von Mängeln erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
11.3 Soweit die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, können weder Minderungsansprüche nach noch Schadensersatzansprüche im Hinblick auf mangelhafte Leistungen geltend machen.
11.4 Ist die gebuchte Leistung durch einen Leistungsmangel erheblich beeinträchtigt und leistet die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11.5 Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Der Kunde schuldet der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH im Fall einer Kündigung nach dieser Ziffer 11 nur den auf die in Anspruch genommenen (bzw. zur Beendigung der Beförderung noch zu erbringenden) Leistungen entfallenden Teil des vereinbarten Beförderungspreises.
§ 12 Haftung
12.1 Die Haftung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
12.2 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH haftet unbeschränkt
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen;
b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen;
c) für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz;
d) soweit die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Beförderungsleistung übernommen hat, im Umfang dieser Garantie.
12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH für Sach- und Vermögensschäden der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zur sicheren und vertragsgemäßen Beförderung der Fahrgäste, die Pflicht zur sicheren Verwahrung des zur Beförderung aufgegebenen Gepäcks sowie die Pflicht zur Einhaltung des vereinbarten Beförderungszeitpunkts.
12.4 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziffer 12.3 beruhen, ist die Haftung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ausgeschlossen. Ziffer 12.2 bleibt hiervon unberührt.
12.5 Für Sachschäden an Gegenständen, die ein beförderter Fahrgast bei sich trägt oder mit sich führt (mitgeführtes Gepäck, Kleidung, persönliche Gegenstände), ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf EUR 1.000,00 je Fahrgast und Beförderungsvorgang begrenzt. Für zur Beförderung aufgegebenes Gepäck im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf EUR 1.200,00 je Gepäckstück begrenzt. Satz 1 und 2 gelten nicht für Mobilitätshilfen.
12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von AGT, soweit Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
12.7 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere die Gefährdungshaftung nach § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), das Haftungsverbot des § 8a StVG bei entgeltlicher Personenbeförderung sowie die Haftungsregelung nach § 23 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und § 7 des Haftpflichtgesetzes (HaftPflG), bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 13 Vertragsobliegenheiten und Hinweise
13.1 AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist berechtigt, einseitig im Rahmen billigen Ermessens Vorgaben für die Mitnahme von Reisegepäck (Handgepäck und Koffer, Taschen, Sperrgepäck, Fahrräder, Skier, etc) zu machen. Die Kunden sind verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten.
13.2 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Sachen, die der Kunde oder seine Fahrgäste im Fahrgastraum zurücklassen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
13.3 Die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen liegt nicht in der Verantwortung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH.
13.4 Ein Anspruch auf Beförderung von Tieren besteht nicht. Die Beförderung von Tieren muss vor Vertragsabschluss gegenüber der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH angezeigt werden. Sofern eine schriftliche Genehmigung seitens der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH vorliegt, dürfen die Tiere nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden und müssen in geeigneten Transportbehältern mitgenommen werden.
13.5 Dem Kunden obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Sollten der Kunde oder seine Fahrgäste den Anweisungen der Busfahrer nicht Folge leisten, können diese von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die Weiterbeförderung für die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen unzumutbar geworden ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
13.6 Der Kunde haftet für verursachte Schäden am Fahrzeug, es sei denn, der Kunde hat den Schaden nicht zu vertreten. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich über die für das jeweilige Zielgebiet geltenden Pass- und Visavorschriften sowie Gesundheitsbestimmungen (z.B. Impfungen) zu informieren.
14.2 Ein Fahrgast, der bei Beförderungsantritt oder während der Beförderung nicht über vollständige und ordnungsgemäße Unterlagen und Dokumente verfügt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden.
14.3 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften gem. Ziffer 14.1 bis 14.2 erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.
14.4 Wird die Durchführung der Beförderung aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Unterlagen und Dokumente gemäß Ziff. 14.1 bis 14.3 zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert, z.B. durch die nicht rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, übernimmt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH keine Haftung, es sei denn, dass die Vereitelung oder Behinderung von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu vertreten ist.
§ 15 Abtretung
Vertragliche Ansprüche des Kunden gegen die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sind abtretbar, soweit sie auf Geldzahlung gerichtet sind. Im Übrigen ist eine Abtretung von Ansprüchen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zulässig.
§ 16 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: Datenschutzerklärung
16.1 Falls der Kunde Fragen zum Datenschutz hat, kann er sich an info@agtlogistik.de wenden.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.
17.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag wird – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
AGT Bus- & Eventlogistik GmbH
Hammerbrookstraße 94
20097 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 90912