Ob auf einer langen Reise oder bei einer kurzen Fahrt mit dem Linienbus – viele Fahrgäste sind unsicher, ob sie sich im Bus anschnallen müssen. Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend dabei ist, ob der Bus überhaupt mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist. Seit dem 01. Oktober müssen Reise- und Fernbusse verpflichtend mit Sicherheitsgurten an allen Sitzplätzen ausgestattet sein. Diese Regelung basiert auf §21 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der vorschreibt, dass Sicherheitsgurte angelegt werden müssen, wenn sie vorhanden sind.
In allen Bussen, in denen ein Sicherheitsgurt vorhanden ist, gilt die Anschnallpflicht. Busse, welche vor Einführung der Pflicht der Ausstattung aller Sitzplätze mit Sicherheitsgurt, gebaut wurden, besteht keine Nachrüstpflicht.
In Linienbussen des öffentlichen Nahverkehrs besteht in der Regel keine Anschnallpflicht. Das liegt daran, dass diese ohne Gurt ausgestatten sind und das hat praktische Gründe. Die Busse sind für häufiges Ein- und Aussteigen sowie kurze Fahrtzeiten konzipiert. Viele Passagiere legen dabei nur wenige Haltestellen zurück. Außerdem sind Stadtbusse so gebaut, dass sie auch stehende Fahrgäste sicher befördern können. Insbesondere wären in Stoßzeiten ein Sitzplatz mit Gurt für alle gar nicht möglich, da diese nicht nur den Fahrgastwechsel verlangsamen, sondern auch die Flexibilität im Innenraum einschränken.
Obwohl die Pflicht eingeführt wurde, Sitzplätze mit Sicherheitsgurten auszustatten, besteht keine Nachrüstpflicht, weshalb das Anschnallen in älteren Bussen nicht möglich ist. Kinder unter drei Jahren sind von der Anschnallpflicht auch ausgenommen, sofern keine geeigneten Rückhalteeinrichtungen vorhanden sind.